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Wichtige Hinweise:
Ihr Schaden wird nur unter Angabe der korrekten Versicherungsscheinnummer1 bearbeitet!
Für die Schadenbearbeitung wird eine Selbstbeteiligung2 fällig. Die Bezahlung ist Voraussetzung für den Rückversand des Gerätes.
1 Die Versicherungsscheinnummer bekommen Sie von der Schule
2 Individuelle Vereinbarung mit der Schule. Die Höhe können Sie der Reparaturrechnung entnehmen.